Masterplan BIM für Bundesbauten – Zielbild
März 2022
Seit Ende letzten Jahres gibt es den Masterplan BIM für Bundesbauten. In Teil 4 unserer Reihe befassen wir uns mit dem Zielbild.
Am Mittwoch, dem 08.12.2021 wurde der Masterplan BIM für Bundesbauten vorgestellt. Darin ist von der „die schnellstmögliche flächendeckende Einführung des Building Information Modeling (BIM) für Bundesbauten“ die Rede. Es wird also ganz klar dazu aufgerufen, sich intensiv mit der BIM-Methode zu beschäftigen und sie anzuwenden.
Der zeitliche Ablauf der BIM Einführung sieht dabei wie folgt aus. Ab Ende 2020 wird BIM über 3 Levels verbindlich für alle neu zu planenden Baumaßnahmen eingeführt. Über dies Levels hinweg kommen unterschiedliche Anwendungsfälle (AWF) zum Einsatz. Die vollständige Implementierung soll 2027 erfolgen (siehe Abbildung 1).
Level I wird am Ende 2022 mit neun AWF verbindlich für alle neu zu planenden Bundesbauvorhaben anzuwenden sein. Diese AWF liegen in der Projektvorbereitungsphase und der Planung und sollen die Voraussetzung für die Nutzung der BIM Methode über den gesamten Lebenszyklus schaffen.
Level II wird ab 2023 für sehr große Baumaßnahmen (ab 50 Mio. Euro) verbindlich werden. Ab 2025 ist Level II auch für Baumaßnahmen ab 0,5 Mio. € verpflichtend. In diesem Level kommen weitere fünf AWF im Zusammenhang mit Ausschreibung, Vergabe und Baurealisierung.
Parallel dazu erfolgt ab 2025 die Implementierung der letzten vier Anwendungsfälle des Levels III bei den sehr großen Baumaßnahmen. Baumaßnahmen ab 0,5 Mio. € sind ab 2027 im Level III zu führen. In Level III liegt der Schwerpunkt auf der Unterstützung von externen Genehmigungsprozessen durch andere Behörden sowie auf der Logistikplanung mit BIM.

Abbildung 1: Zielbild zur verbindlichen Einführung von BIM für Bundesbauten
Die verbindliche Umsetzung gilt für alle Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen:
- Ab der Entscheidung zum Eigenbau
- Ab einem Projektvolumen von mehr als 0,5 Mio. € (Bagatellgrenze)
BIM ist auch bei komplexen und umfangreichen Projekten des Bauunterhalts anzuwenden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn mehrere Planungsdisziplinen beteiligt sind oder das Volumen über 5 Mio. Euro liegt. Davon kann abgewichen werden, wenn der Aufwand für die Bestandsmodellierung nicht durch den nutzen aufgewogen wird.
BIM soll möglichst früh und möglichst umfänglich genutzt werden. Daher können auch AWF aus einem höheren Level genutzt werden.
Informationen sollen strukturiert, bedarfsgerecht und natürlich digital zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist die Zusammenarbeit der Bauverwaltung mit den weiteren Projektbeteiligten entscheidend. Bereits in der Bedarfsplanung sollen Informationsanforderungen formuliert werden, die bereits den Betrieb des Bauwerks berücksichtigen. So wird sichergestellt, dass die Informationen optimal erhoben und genutzt werden. Für Projekte im Bestand werden die entsprechenden Bestandsdaten zur Verfügung gestellt.
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