Masterplan BIM für Bundesbauten – Anwendungsfälle Level II
April 2022
In Teil 6 unserer Blogreihe zum Thema Masterplan BIM für Bundesbauten geht es um die Anwendungsfälle des Level II.
Am Mittwoch, dem 08.12.2021 wurde der Masterplan BIM für Bundesbauten vorgestellt. Darin ist von der „die schnellstmögliche flächendeckende Einführung des Building Information Modeling (BIM) für Bundesbauten“ die Rede. Es wird also ganz klar dazu aufgerufen, sich intensiv mit der BIM-Methode zu beschäftigen und sie anzuwenden.
Nach dem Einstig in die BIM-Methode mit dem Level I folgt Level II. Hier liegt der Fokus in der Ausschreibung, der Vergabe und der Bauausführung. Das umfasst die modellbasierte Ermittlung von Mengen, Kosten und Leistungen und dem Generieren von Leistungsverzeichnissen. Weiterhin soll auch während der Bauphase mit Hilfe des Modells kommuniziert und zusammengearbeitet werden. Während des Baus soll die Nachverfolgung des Baufortschritts, Änderungen, Nachträgen und Mängeln erfolgen.
Die folgenden BIM-Anwendungsfälle werden in Level II eingeführt:
BIM-ANWENDUNGSFÄLLE FÜR LEVEL II
AWF 100: MENGEN- UND KOSTENERMITTLUNG
Regelbasierte Ableitung von Mengen aus BIM-Modellen. Die Mengen werden anhand der Bauteilgeometrie sowie von Objektmerkmalen und Attributen ermittelt. Durch die Verknüpfung von Modellelementen und Mengen mit Kosten ist eine Kostenermittlung möglich. Die erforderliche Genauigkeit einer Mengen- und Kostenermittlung orientiert sich an der entsprechenden Leistungsphase bzw. ihrem Verwendungszeck.
AWF 110: LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ableitung von LV-Positionen auf Basis modellbasiert ermittelter Mengen sowie damit verknüpfter Vorgänge, Leistungspositionen und Teilleistungen.
AWF 150: ÄNDERUNGS- UND NACHTRAGSMANAGEMENT
BIM-Modelle werden genutzt, um Art, Umfang und Anlass von Planungsänderungen sowie Nachtragsforderungen während des Bauprozesses aufzunehmen, darzustellen, nachzuverfolgen und freizugeben. So können Planungsänderungen und deren Auswirkungen auf weitere Prozesse besser dokumentiert und kommuniziert werden. Ebenso kann dieser Anwendungsfall genutzt werden, um zu prüfen, ob geforderte Nachträge tatsächlich als solche zu behandeln sind.
AWF 170: ABNAHME- UND MÄNGELMANAGEMENT
BIM-Modelle werden genutzt, um Mängel und deren Behebung zu erfassen, darzustellen und zu dokumentieren sowie die Informationen allen Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Dieser Anwendungsfall kann auch genutzt werden, um die Gewährleistung von Bauleistungen zu dokumentieren und nachzuverfolgen.
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