Masterplan BIM für Bundesbauten – Anwendungsfälle Level III
April 2022
In Teil 7 unserer Blogreihe zum Thema Masterplan BIM für Bundesbauten geht es um die Anwendungsfälle des Level III.
Am Mittwoch, dem 08.12.2021 wurde der Masterplan BIM für Bundesbauten vorgestellt. Darin ist von der „die schnellstmögliche flächendeckende Einführung des Building Information Modeling (BIM) für Bundesbauten“ die Rede. Es wird also ganz klar dazu aufgerufen, sich intensiv mit der BIM-Methode zu beschäftigen und sie anzuwenden.
Die höchste Stufe der BIM-Anwendungsfälle ist Level III. Hier geht es vor Allem darum Medienbrüche zu vermeiden und die dafür erforderlichen Prozessschritte zu digitalisieren. Dazu zählen die modellbasierte Termin- und Logistikplanung sowie Genehmigungs- und Abrechnungsprozesse.
Im Wesentlichen geht es darum, dass relevante Informationen und Planunterlagen für gewisse Aspekte aus dem Modell abgeleitet und weiterverarbeitet werden. Zu diesen Aspekten zählen die baufachliche und baurechtliche Genehmigung, die haushaltsmäßige Anerkennung sowie die modellbasierte Bemessung und Nachweißführung für alle Fachplanungen.
Die Anwendungsfälle für Level III sind:
BIM-ANWENDUNGSFÄLLE FÜR LEVEL III
AWF 70: BEMESSUNG UND NACHWEISFÜHRUNG
Durchführung und/oder Darstellung von Nachweis- und Bemessungsverfahren bzw. Simulationen auf Basis von BIM-Modellen. Die Anwendungsmöglichkeiten dieses Anwendungsfalls sind sehr vielfältig. Neben Nachweisen, die beispielsweise im Rahmen des Arbeits- und Brandschutzes oder der statischen Bemessung geführt werden müssen, kann das Modell auch für den Nachweis von Planungsanforderungen aus für den Bundesbau geltenden Leitfäden und Baufachlichen Richtlinien genutzt werden (z.B. Nachhaltiges Bauen, Barrierefreiheit). Der Umfang modellbasiert durchzuführender Bemessungs- und Nachweisverfahren ist projektspezifisch festzulegen.
AWF 90: GENEHMIGUNGSPROZESS
Prüfung der Bauunterlagen, Erteilung der baurechtlichen und baufachlichen Genehmigung (insbesondere auch externer Behörden) anhand von BIM-Modellen sowie daraus abgeleiteter Planunterlagen. Alle Prüfergebnisse und Anmerkungen werden im Verlauf des gesamten Genehmigungsprozesses digital weitergegeben und dokumentiert.
AWF 120: TERMINPLANUNG
Verknüpfung von Modellelementen mit Anforderungen an Vorgänge, Reihenfolgen, Bauzeiten und Termine. Aus den BIM-Modellen können anschließend z.B. Terminpläne und Bauablaufsimulationen abgeleitet werden.
AWF 130: LOGISTIKPLANUNG
Zeitliche Planung und Kommunikation der Baustellenlogistik anhand von BIM-Modellen (z.B. Baustelleneinrichtung, Baustofftransporte, temporäre Baustraßen, Kräne etc.).
AWF 160: ABRECHNUNG VON BAULEISTUNGEN
Nutzung aus BIM-Modellen abgeleiteter Mengen fertiggestellter Objekte und damit verknüpfter Leistungen zur Erstellung bzw. Prüfung von End- und Abschlagsrechnungen.
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Chemnitz
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